BESTÄTIGUNG EINES NEGATIVEN CORONA-TESTS

Liebe Eltern,

ab dem 28.04.2021 gilt eine gesetzliche Testplicht zur Eindämmung der Covid19-Pandemie an Schulen.
Dieser Testpflicht muss zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch) nachgekommen werden.
Mit der Eingabe Eures persönlichen Familiencodes erklärt Ihr verbindlich, dass Euer Kind in der Häuslichkeit unter Eurer Aufsicht einen Schnelltest durchgeführt hat und dieser negativ ausgefallen ist.
Die Eingabe des individuellen Codes wird mit der Datenbank der Homepage abgeglichen und zugeordnet. Eine namentliche Zuordnung auf dem Server findet nicht statt. Die Daten können nur von der Schulleitung ausgelesen werden und werden nicht außerhalb des schulischen Kontextes verarbeitet oder weitergegeben.
Wenn Ihr die digitale Dokumentation über unsere Homepage nicht verwenden möchten, muss Euer Kind jeweils das Formular zur Selbsterklärung in Papierform unterschrieben mit in die Schule bringen und vor dem Unterricht abgeben.
Die Testung sollte in der Zeit vom Vortag frühestens 08:00 Uhr bis spätesten zum Morgen des entsprechenden Schultages vorgenommen werden.

Bei einem positiven Testergebnis seid Ihr verpflichtet, dieses über den Hausarzt überprüfen und abklären zu lassen.

Die Eingabe des Codes muss spätestens um 07:45 Uhr eines Montags und eines Mittwochs abgeschlossen sein.



Eingabezeiten:
Sonntag, 08:00:00 Uhr - Montag, 11:00:00 Uhr
Montag, 15:00:00 Uhr - Dienstag, 08:00:00 Uhr
Dienstag, 15:00:00 Uhr - Mittwoch, 08:00:00 Uhr
Mittwoch, 15:00:00 Uhr - Donnerstag, 08:00:00 Uhr
Donnerstag, 15:00:00 Uhr - Freitag, 08:00:00 Uhr


Achtung
Ihre Anfrage konnte aus folgendem Grund nicht bearbeitet werden:


Vielen Dank!
Ihre Anfrage war erfolgreich:

Bitte geben Sie hier Ihren Code ein